AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Way of Art GmbH
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Vereinbarungen zwischen der Way of Art GmbH und ihren Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit Tattoo-Leistungen, Zeichnungs- und Gestaltungsaufträgen, Terminen, Gutscheinen sowie damit verbundenen Leistungen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Tattoo-, Zeichnungs- oder sonstiger Auftrag von Way of Art angenommen beziehungsweise ein entsprechender Termin verbindlich vereinbart wird. Die jeweils anwendbaren AGB werden vor oder bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht.
Individuelle Absprachen, Offerten und schriftlich bestätigte Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie davon abweichen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart oder offeriert wurde, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken (CHF) inklusive der anwendbaren Mehrwertsteuer. Tattoo-Arbeit wird derzeit auf 15-Minuten-Einheiten aufgerundet und mit CHF 240.– pro Stunde berechnet, sofern für das konkrete Projekt kein anderer Preis vereinbart wurde.
3.1 Zeichnungs- und Gestaltungsaufträge
Ein Zeichnungs- oder Gestaltungsauftrag umfasst die projektbezogene Erstellung oder Bearbeitung eines Motivs nach den vereinbarten Vorgaben. Die Art und Ausarbeitung der Vorlage richtet sich nach dem jeweiligen Tattoo-Projekt und kann von einer Grobskizze bis zu einer detaillierten Gestaltung reichen.
Die für das Tattoo erstellten Entwürfe und Arbeitsdateien werden nicht automatisch als frei nutzbare Originaldateien übertragen. Bereits erbrachte Gestaltungsleistungen sind grundsätzlich zu vergüten. Ob und in welchem Umfang bei einer Projektabsage eine Rückerstattung erfolgt, richtet sich nach dem konkreten Auftrag, dem bereits entstandenen Aufwand und zwingendem Recht.
3.2 Vorauszahlungen / Depot
Für vereinbarte Tattoo-Termine kann eine Vorauszahlung verlangt werden. Höhe und Fälligkeit werden bei der Terminvereinbarung mitgeteilt. Das Depot wird grundsätzlich mit dem Preis der Tätowierung verrechnet; bei mehreren Sitzungen kann die Verrechnung mit der letzten Sitzung erfolgen.
Bei aussergewöhnlichen Umständen wie Krankheit oder Schwangerschaft kann Way of Art nach Prüfung des Einzelfalls eine Rückerstattung oder Umbuchung ermöglichen. Soweit eine Bearbeitungsgebühr vereinbart wurde, darf diese den tatsächlich beziehungsweise angemessen entstehenden administrativen Aufwand berücksichtigen.
3.3 Bezahlung von Tattoo-Leistungen
Tattoo-Leistungen sind nach der jeweiligen Sitzung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Projekten mit mehreren Terminen wird grundsätzlich jede Sitzung einzeln abgerechnet.
4. Termine, Absagen und Verspätungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, soll Way of Art so früh wie möglich informiert werden. Nach der derzeitigen Terminregelung muss eine Absage mindestens fünf Arbeitstage vor dem Termin erfolgen.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann Way of Art bis zu CHF 300.– pro reserviertem Termin in Rechnung stellen beziehungsweise ein vereinbartes Depot entsprechend anrechnen, soweit dies angesichts der reservierten Zeit, des Vorbereitungsaufwands und des konkreten Falls angemessen und rechtlich zulässig ist.
Bei verspätetem Erscheinen kann die reservierte Zeit bei der Abrechnung berücksichtigt werden, sofern die Verspätung vom Kunden zu vertreten ist. Way of Art versucht nach Möglichkeit, den Termin dennoch sinnvoll durchzuführen; eine Verlängerung über die reservierte Zeit hinaus kann nicht garantiert werden.
5. Entwürfe und Änderungswünsche
Entwürfe werden projektabhängig vorbereitet und in einem für die Umsetzung sinnvollen Zeitpunkt besprochen oder gezeigt. Soweit für ein Projekt vereinbart, erfolgt dies ungefähr ein bis drei Wochen vor dem ersten Tattoo-Termin. Änderungswünsche sollen möglichst früh und bei einer konkret vereinbarten Freigabefrist innerhalb dieser Frist mitgeteilt werden.
Umfangreiche oder sehr kurzfristige Änderungswünsche können zusätzlichen Gestaltungsaufwand verursachen oder eine Verschiebung des Tattoo-Termins notwendig machen. Allfällige Zusatzkosten werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt.
6. Gesundheit, Aufklärung und Mitwirkung
Eine Tätowierung verletzt die Haut und ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Vor der Durchführung müssen relevante gesundheitliche Umstände, Allergien, Medikamente oder andere Faktoren, die für eine sichere Durchführung wichtig sein können, wahrheitsgemäss mitgeteilt werden.
Way of Art kann eine Tätowierung ablehnen oder verschieben, wenn aus fachlicher Sicht gesundheitliche, hygienische oder andere gewichtige Gründe dagegensprechen. Die Kundin beziehungsweise der Kunde verpflichtet sich, die erhaltenen Pflege- und Nachsorgehinweise zu beachten.
7. Minderjährige
Personen unter 16 Jahren werden nicht tätowiert. Bei Kundinnen und Kunden unter 18 Jahren muss nach der derzeitigen Studio-Regelung eine erziehungsberechtigte Person bei der Terminvereinbarung oder beim Termin anwesend sein. Way of Art kann einen amtlichen Identitätsnachweis der beteiligten Personen verlangen.
Unabhängig davon behält sich Way of Art vor, ein Projekt bei Minderjährigen abzulehnen, wenn es nach fachlicher Einschätzung nicht verantwortbar erscheint.
8. Gutscheine und Offerten
Gutscheine, die auf Rechnung gekauft werden, werden nach Zahlungseingang gültig. Die derzeit ausgegebenen Gutscheine sind grundsätzlich fünf Jahre ab Kaufdatum einlösbar. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Sofern in einer Offerte keine andere Frist angegeben ist, bleibt sie während vier Wochen ab Ausstellung gültig.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Urheber- und Nutzungsrechte an von Way of Art selbst geschaffenen Entwürfen, Zeichnungen, Fotografien, Texten und Gestaltungen verbleiben bei Way of Art beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Wer eigene oder fremde Vorlagen zur Bearbeitung mitbringt, ist dafür verantwortlich, dass deren Verwendung im vereinbarten Umfang zulässig ist. Way of Art kann die Verwendung einer Vorlage ablehnen, wenn Rechte Dritter oder andere Gründe dagegensprechen.
Die Zustimmung zur Tätowierung bedeutet nicht automatisch eine Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos des Tattoos oder der Person. Eine solche Nutzung wird, soweit erforderlich, separat vereinbart.
10. Haftung
Way of Art erbringt die vereinbarten Leistungen mit der fachlich gebotenen Sorgfalt. Eine Haftung wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt. Insbesondere bleibt eine Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit unberührt.
Für Folgen, die wesentlich dadurch entstehen, dass relevante gesundheitliche Angaben verschwiegen, Pflegehinweise nicht beachtet oder eigenmächtige Eingriffe an der tätowierten Stelle vorgenommen wurden, haftet Way of Art nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Für den Gerichtsstand gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist, befindet sich der Gerichtsstand am Sitz der Way of Art GmbH.
12. Änderungen und Schlussbestimmungen
Way of Art kann diese AGB für zukünftige Verträge anpassen. Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gilt grundsätzlich die bei dessen Abschluss einbezogene Fassung, soweit nicht nachträglich etwas anderes vereinbart wird oder zwingendes Recht eine andere Beurteilung verlangt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang davon unberührt.